Garantiebedingungen

Die nachfolgenden Garantiebedingungen gelten für private Endverbraucher, die Produkte bei WULFF Komfortmatratzen gekauft haben.

Ihren Garantieanspruch können Sie bei uns per Telefon unter 04836-99641-22 oder per E-Mail an shop@wulff-med.de geltend machen. Nehmen Sie die Garantie in Anspruch, ist der Originalkaufnachweis (Rechnung oder Lieferschein) vorzulegen.

 

Komfortmatratzen von WULFF

Wir gewähren für alle WULFF-Schaumstoffkerne bestimmte Garantiezeiten. Diese unterscheiden sich und hängen vom Raumgewicht des Schaumstoffs ab:

  • Für Matratzen, die mindestens eine Schaumstoffschicht mit einem Raumgewicht von 80 kg/m³ und mehr beinhalten, gilt eine Garantie von 10 Jahren.
  • Für Matratzen, die mindestens eine Schaumstoffschicht mit einem Raumgewicht von 50 kg/m³ und mehr beinhalten, gilt eine Garantie von 6 Jahren.

Für alle WULFF-Matratzen gilt die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung.  Das bedeutet, dass innerhalb der ersten zwei Jahre ab Kaufdatum (Rechnungsdatum) die beschädigte Ware nach Prüfung des Falles und nach Ermessen des Unternehmens WULFF entweder durch ein gleichwertiges Produkt oder ein Nachfolgemodell ersetzt wird.

Anschließend nimmt der Garantiewert proportional zur Nutzungsdauer ab und es gelten folgende Garantiezeiten:

  • Im 3. Jahr gewähren wir 60 % des nachgewiesenen Kaufpreises
  • Im 4. Jahr 50 % des nachgewiesenen Kaufpreises
  • Im 5. Jahr 40 % des nachgewiesenen Kaufpreises
  • Im 6. Jahr 20 % des nachgewiesenen Kaufpreises
  • Im 7.-10. Jahr 10 % des nachgewiesenen Kaufpreises

Die Garantie umfasst physikalische Defekte und Materialänderungen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sichtbare, mehr als 2 cm tiefe Eindrücke im Schaumstoff hinterlassen. 

Ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sowie normale Änderungen der Härte des Schaumstoffs. Auch Schäden, die durch unzureichende Unterlagen wie Lattenroste, defekte Schutzbezüge, mangelndes Lüften oder übermäßige Beanspruchung durch Körperausscheidungen verursacht werden, sind nicht von der Garantie umfasst.

 

Unterfederungen

Für alle Bauteile der von uns verkauften Unterfederungen gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren, sofern Schäden nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Ausgenommen sind Verschleißteile sowie Mängel, die auf eine Nichtbeachtung der Bedienungshinweise, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anormale Umweltbedingungen oder Überlastung zurückzuführen sind. Änderungen oder Ergänzungen am Produkt sowie die Verwendung von Zubehör- oder Ersatzteilen, die keine Originalteile sind, schließen die Gewährleistung ebenfalls aus. Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert und die Gebrauchseigenschaften des Produktes unerheblich sind, begründen keinen Garantieanspruch.

 

Schutzbezüge

Für unsere Schutzbezüge gilt die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung bei bestimmungsgemäßen Gebrauch. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, wie z. B. Schimmelbildung durch mangelndes Lüften entstehen.

 

Unsere mündliche oder schriftliche anwendungstechnische Beratung ist unverbindlich - auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter - und befreit den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung unserer Produkte auf deren Eignung für die beabsichtigte Verwendung. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in Frage kommen, so wird nur Schadensersatz im gleichen Umfang wie bei Qualitätsmängeln geleistet.

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